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Entsorgungsfachbetrieb / E-Schrott

Alle Unternehmen gehen mit verschiedenen Arten von Schrotten um. Schrotte fallen als Abfall unter das Kreislaufwirtschaft und Abfallgesetz. Demnach müssen Firmen, welche mit Abfällen umgehen, eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) vorweisen können. Erstmals 1997 erfolgte die Zertifizierung zum EfB und konnte auch auf die Zertifizierung zum EfB für Elektroschrott bei der Adolf Ellermann GmbH ausgeweitet werden.

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Alle Entsorgungsfachbetriebszertifikate finden Sie im Downloadbereich.